AGB, Gewährleistung und Haftung
Ihr Vertragspartner bei Bestellungen wird Siggi´s Hundegitter , vertreten durch den Geschäftsführer Siggi Neu, geschäftsansässig Brunnenstrasse 20, 66646 Marpingen, nachstehend Siggi´s Hundegitter genannt.
Allgemeines Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil.
Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gelten diese AGB ausschließlich und auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Kunden. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Siggi´s Hundegitter nicht an, es sei denn sie hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Siggi´s Hundegitter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
Alle Vereinbarungen, die zwischen Siggi´s Hundegitterund dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Der Vertragsschluss und alle Nebenabreden erfolgen ausschließlich schriftlich und in deutscher Sprache.
Der Kunde hat Schutzrechte Dritter zu beachten.
Gewährleistung
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, verjähren
Sachmängelansprüche in zwölf Monaten vom Tag des Gefahrübergangs an gerechnet;
bei Gittern, die speziell für den Kunden maßangefertigt werden, beginnt die
Verjährung mit der Abnahme. Dieses gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend
längere Fristen vorschreibt sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung durch Siggi´s Hundegitter sowie bei arglistigem
Verschweigen eines Mangels.
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gelten die gesetzlichen
Bestimmungen zur Verjährung.
Bei Vorliegen eines Sach- oder Rechtsmangels bereits bei Gefahrübergang ist
Siggi´s hundegitter zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer
mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfüllung); das Wahlrecht steht
Siggi´s Hundegitter zu, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB
ist oder wenn die Gitter speziell nach Maßgabe für den Kunden gefertigt worden
sind, sonst dem Kunden. Werden neue Gitter gefertigt und an den Kunden
übergeben, ist dieser verpflichtet, die mangelhaften Gitter an Siggi´s Hundegitter
zu übergeben. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB kann er
nur Nacherfüllung verlangen, wenn der Mangel nicht unerheblich ist. Sollte eine
der beiden Arten oder beide Arten der Nacherfüllung unmöglich oder
unverhältnismäßig sein, ist Siggi´s Hundegitter berechtigt, die
Nacherfüllung zu verweigern.Siggi´s Hundegitter trägt die zum Zwecke der
Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-,
Arbeits- und Materialkosten; ausgenommen sind Mehrkosten, die dadurch entstehen,
dass die Gitter an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht worden
sind. Ergibt eine Nachprüfung durch Siggi´s Hundegitter , dass kein Sach-
oder Rechtsmangel vorliegt oder dieser nicht bei Gefahrübergang vorlag, ist
Siggi´s Hundegitter berechtigt, die Kosten für die Nacherfüllung von dem
Kunden ersetzt zu verlangen.
Siggi´s Hundegitter übernimmt keine Gewähr für Schäden, die auf eine
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, eine fehlerhafte Montage durch den
Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung und üblicher Verschleiß, fehlerhafte
oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäße und ohne
vorherige Genehmigung durch Siggi´s Hundegitter erfolgte Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten seitens des Kunden oder Dritter zurück zu führen
sind.
Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, hat er den
Liefergegenstand sofort nach Empfang zu untersuchen. Mängelrügen sind
unverzüglich zu erheben und müssen Siggi´s Hundegitter spätestens binnen
zwei Wochen nach dem Empfang schriftlich zugegangen sein. Das gilt insbesondere
für Mängel in der äußeren Beschaffenheit und im Bezug auf die Vollständigkeit
der Lieferung. Transportschäden hat der Kunde außerdem sofort beim Empfang der
Ware dem Frachtführer gegenüber zu beanstanden und sie sich unter gleichzeitiger
Anmeldung von Schadenersatzansprüchen auf dem Frachtbrief bescheinigen zu
lassen. Wird versäumt, die Bescheinigung zu beschaffen, werden Ersatzansprüche
von Hundeschutzgitter nach Maß nicht anerkannt.
Zusicherungen und Garantien sind nur dann wirksam abgegeben, wenn
Siggi´s Hundegitter sie ausdrücklich und schriftlich gewährt. .
Die Gewährleistungsverpflichtung setzt weiter voraus, dass der Kunde in
schriftlicher Form einen etwaig hervorgetretenen Mangel hinreichend konkret
benennt und Siggi´s Hundegitter eine angemessene Frist zur Nacherfüllung
setzt. Es ist Siggi´s Hundegitter Gelegenheit zu geben, sich von dem
gerügten Mangel an Ort und Stelle selbst oder durch einen Vertreter zu
überzeugen. Zur Vornahme aller nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden
Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde Siggi´s Hundegitter
nach Verständigung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
Nur wenn Siggi´s Hundegitter von dem Kunden eine angemessne Frist zur
Nacherfüllung gesetzt hat und Siggi´s hundegitter mit der Beseitigung des
Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch
Dritte beseitigen zu lassen, und einen Anspruch auf angemessenen Ersatz seiner
Kosten.
Haftung
Ist Siggi´s hundegitter aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen nach
Maßgabe dieser Bedingungen zum Schadensersatz verpflichtet, dann haftet sie wie
folgt:
Siggi´s Hundegitter haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit, auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, die auf
einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Siggi´s Hundegitter oder einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso uneingeschränkt haftet Siggi´s Hundegitter
bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, sofern gerade ein davon
umfasster Mangel die Haftung auslöst, bei einer Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten) ist die Haftung von Siggi´s Hundegitter auf den bei
Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Ist der Schaden durch eine vom Kunden abgeschlossene Versicherung gedeckt,
haftet Siggi´s Hundegitter nur für die mit der Schadenregulierung beim
Kunden eingetretenen Nachteile wie höhere Versicherungsprämie oder
Zinsnachteile.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Siggi Neu, Marpingen (Stand Dezember 2013)